Finanzen

Haushaltspläne des Spital- und Spendfonds

Die Haushaltsplanung für den Spital- und Spendfonds Überlingen wird durch die Abteilung Kämmerei & Controlling der Stadt Überlingen verantwortet.

Der Haushaltsplan
Der Spital- und Spendfonds Überlingen ist verpflichtet für jedes Haushaltsjahr einen Haushalt aufzustellen. Er tritt mit Erlass bzw. Genehmigung durch die Rechtsaufsichtsbehörde in Kraft und gilt für das jeweilige Haushaltsjahr. Der Haushalt enthält neben der Festsetzung des Ergebnis- und Finanzhaushaltes die Festsetzung des Höchstbetrags der Kreditaufnahmen, der Kassenkredite, der Verpflichtungsermächtigungen und der Steuersätze.
 
Der Haushaltsplan wird in der Regel für ein Jahr aufgestellt und ist der verbindliche finanzielle Rahmen für den Stiftungsrat und die Verwaltung. Seit dem Jahr 2019 werden die Haushaltspläne des Spital- und Spendfonds als "Doppelhaushalt" immer für zwei Jahre aufgestellt.

Im Ergebnishaushalt sind die Erträge (Ressourcenaufkommen) und Aufwendungen (Ressourcenverbrauch) des laufenden Betriebs genau dargestellt. So lässt sich sehen, wie viele Mittel wofür eingesetzt werden und wie sich die finanzielle Lage der Stiftung verändert. Der Finanzhaushalt umfasst alle Ein- und Auszahlungen des Ergebnishaushaltes, einschließlich der Investitionen, Kredite und Tilgungen. Neben der Übersicht des Gesamthaushaltes ist der Haushaltsplan in vier Teilhaushalte gegliedert:
 
Teilhaushalt 1 – Innere Verwaltung
Teilhaushalt 2 – Denkmalschutz, Soziales
Teilhaushalt 3 – Forst- und Landwirtschaft
Teilhaushalt 4 – Allgemeine Finanzwirtschaft
 
Die Anlagen zum Haushaltsplan geben einen detaillierten Überblick über die Verschuldung und die prognostizierte Entwicklung der Liquidität. Außerdem enthalten Sie Angaben zum Eigenbetrieb Alten- und Pflegeheime des Spital- und Spendfonds Überlingen. Daneben ist eine Liste der spitälischen Gebäude und der Stellenplan enthalten.

Downloads

Haushaltspläne

Den Haushaltsplan 2025 / 2026 steht unter folgendem Download bereit:
Zum Haushaltsplan 2023 / 2024 stehen folgende Dokumente zum Download bereit:

Teil 1 - Vorbericht

Teil 2 - Zahlenwerk

Teil 3 - Anlagen

Zum Haushaltsplan 2021 / 2022 stehen folgende Dokumente zum Download bereit:
Zum Haushaltsplan 2019 / 2020 stehen folgende Dokumente zum Download bereit:

Teil 1 - Vorbericht

Teil 2 - Zahlenwerk

Teil 3 - Anlagen

Jahresabschlüsse

Jahresabschlüsse des Spital- und Spendfonds

Die Jahresabschlüsse des Spital- und Spendfonds Überlingen werden jährlich vom Stiftungsrat festgestellt.

Downloads

Jahresabschlüsse

Der Stiftungsrat hat in seiner Sitzung vom 27.09.2023 den Jahresabschluss 2022 des Spital- und Spendfonds Überlingen festgestellt. Dokumente zum Download:
Der Stiftungsrat hat in seiner Sitzung vom 08.03.2023 den Jahresabschluss 2021 des Spital- und Spendfonds Überlingen festgestellt. Dokumente zum Download:
Der Stiftungsrat hat in seiner Sitzung vom 16.02.2022 den Jahresabschluss 2020 des Spital- und Spendfonds Überlingen festgestellt. Dokumente zum Download:
Der Stiftungsrat hat in seiner Sitzung vom 16.02.2022 den Jahresabschluss 2019 des Spital- und Spendfonds Überlingen festgestellt. Dokumente zum Download:
Der Stiftungsrat hat in seiner Sitzung vom 16.02.2022 den Jahresabschluss 2018 des Spital- und Spendfonds Überlingen festgestellt. Dokumente zum Download:

Jahresabschlüsse

Jahresabschlüsse des Eigenbetriebs Alten- und Pflegeheime

Die Jahresabschlüsse des Eigenbetriebs Alten und Pflegeheime werden jährlich vom Stiftungsrat festgestellt.

Downloads

Jahresabschlüsse

Der Stiftungsrat hat in seiner Sitzung vom 12.11.2025 den Jahresabschluss 2024 des Eigenbetriebs Alten- und Pflegeheime festgestellt. Dokumente zum Download
Der Stiftungsrat hat in seiner Sitzung vom 11.12.2024 den Jahresabschluss 2023 des Eigenbetriebs Alten- und Pflegeheime festgestellt. Dokumente zum Download:

Bankverbindung

Bankverbindungen des Spital- und Spendfonds

Der Spital- und Spendfonds bietet den Bürgerinnen und Bürgern für den Zahlungsverkehr die untenstehenden Kontoverbindungen an. Wichtig ist bei einer Überweisung die Nennung des korrekten Verwendungszwecks oder Aktenzeichens, um die Zahlungseingänge zuordnen zu können.
IBAN: DE 80 6906 1800 0000 0050 61

BIC: GENODE61UBE

IBAN: DE05 6905 0001 0024 7004 11

BIC: SOLADES1KNZ

Unter folgendem Link können Sie eine Online-Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats ausführen
Unter folgendem Link können finden Sie das SEPA-Lastschriftmandat zum Ausdrucken

Kontakt

Ansprechpartner für Ihre persönlichen Fragen

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Herr Stefan Krause

Ihr Ansprechpartner zum Thema Finanzen

07551 99-1200

s.krause@ueberlingen.de